Medizinische Begutachtung
Aufgabe des medizinischen Sachverständigen (Gutachter) ist es, die neutrale Beurteilung eines medizinischen Sachverhalts in einem gegebenen juristischen Kontext durchzuführen. Gründe bzw. Auftraggeber für eine Begutachtung können z.B. sein:
- Private Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Begutachtungen werden von einer Anzahl klinisch und wissenschaftlich tätiger Ärzte verschiedener Fachgebiete mit ausgewiesener langjähriger Erfahrung im Gutachterwesen durchgeführt. Gutachter für Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Neurochirurgie sowie weitere Fachrichtungen stehen bei Bedarf zur Verfügung. Die Erstellung der gerichtsverwertbaren Gutachten geschieht zeitnah. Honorarbasis stellt die GOÄ, UV-GOÄ und das JVEG in der aktuell gültigen Form dar.
Die erstellten Gutachten unterliegen einer strengen internen Qualitätskontrolle. Das Ärzteteam nimmt regelmäßig aktiv an Fachkongressen teil. Regelmäßige interne fachübergreifende Fortbildungen sichern darüber hinaus einen gleichbleibenden höchstaktuellen Kenntnisstand der jeweiligen Gutachter.
Wir sind regelmäßig frequentierte Berater für private und gesetzliche Krankenversicherungen, öffentliche Auftraggeber, Gerichte, Ärzte, Patienten, Rechtsanwälte und Arbeitgeber.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch in unseren Praxisräumen in Oberursel und Königstein zur Verfügung. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.